Neuer Service: Glossar mit Welterbe-relevanten Begriffen; Heute: Die UNESCO
Die UNESCO
Die UNESCO ist eine rechtlich eigenständige Sonderorganisation der UNO.
UNESCO steht für United Nations Educational, Scientific and Cultural Organization
Ihr gehören derzeit 190 Mitgliedstaaten an.
Sie für die Bereiche Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation zuständig.
Ihr Ziele und Aufgaben sind breit gefächert:
Ziel der UNESCO ist Vertrauensbildung durch friedliche Zusammenarbeit: Durch Förderung der internationalen Verständigung und Zusammenarbeit in Bildung, Wissenschaft, Kultur und Kommunikation trägt die UNESCO zur
Erhaltung des Friedens und der Sicherheit bei, "um in der ganzen Welt die Achtung vor Recht und Gerechtigkeit,vor den Menschenrechten und Grundfreiheiten zu stärken, die den Völkern der Welt ohne Unterschied der Rasse, des Geschlechts, der Sprache oder Religion durch die Charta der Vereinten Nationen bestätigt worden sind" (Artikel I.1 der UNESCO-Verfassung). Die UNESCO hat das wohl breiteste Programmspektrum aller UN Sonderorganisationen.
Es umfasst folgende Aufgabenbereiche:
Hauptprogramm I: Bildung
Hauptprogramm II: Naturwissenschaften
Hauptprogramm III: Sozial- und Humanwissenschaften
Hauptprogramm IV: Kultur
Hauptprogramm V: Kommunikation und InformationQuelle: http://www.unesco.de/c_organisation/info-unesco.pdf
Für das UNESCO-Welterbe ist das Hauptprogramm IV zuständig:
Das Kulturprogramm der UNESCO arbeitet weltweit für die Erhaltung des kulturellen Erbes und die Förderung der kulturellen Vielfalt. Kulturpolitische Perspektiven formulierte die von der UNESCO und der UNO bestellte Kommission "Kultur und Entwicklung" unter Vorsitz des ehemaligen UNO-Generalsekretärs Pérez de Cuéllar in ihrem Bericht "Unsere kreative Vielfalt" (1996). Im November 2001 hat die UNESCO die "Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt" verabschiedet, die den Dialog zwischen den Kulturen auf eine neue Grundlage stellt. 1972 hat die UNESCO die "Internationale Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes" (kurz Welterbekonvention) verabschiedet. Die Liste des Welterbes umfasst heute 788 Kultur- und Naturstätten in 134 Ländern. Dazu zählen beispielsweise die nubischen Tempel von Abu Simbel, die Galapagos-Inseln und der Aachener Dom. Der Welterbeliste liegt die Idee zugrunde, dass diese einzigartigen Kultur- und Naturschätze nicht einem Staat allein gehören, sondern der gesamten Menschheit, die auch gemeinsam dafür die Verantwortung übernehmen sollte. Welterbestätten, die durch Verfall (etwa die Ruinenstadt Chan Chan in Peru) oder infolge von Krieg (die antike assyrische Hauptstadt Assur im Irak) bedroht sind, werden von der UNESCO auf die "Rote Liste" des gefährdeten Welterbes gesetzt. Zu ihrer Rettung koordiniert die UNESCO internationale Hilfsmaßnahmen. Das UNESCO-Programm zum Schutz des "immateriellen" Erbes dient der Erhaltung kultureller Traditionen, handwerklicher und künstlerischer Fertigkeiten, mündlicher Überlieferungen und vom Aussterben bedrohter Sprachen. Die UNESCO führt eine Liste der "Meisterwerke traditioneller Weltkultur". Hierzu gehören beispielsweise die tausendjährige Tradition des indischen Kutiyattam-Theaters oder die Tradition der Meddah, türkischer Epen- und Märchenerzähler.
Weitere Ziele des Kulturprogramms der UNESCO sind die Förderung des künstlerischen Schaffens und der Buchproduktion. Der "Welttag des Buches und des Urheberrechts", der jährlich am 23. April begangen wird, weist auf die fundamentale Bedeutung des Buches hin. Der "Welttag der Poesie" am 21. März erinnert an die Vielfalt des Kulturguts Sprache und an die Bedeutung mündlicher Traditionen. Quelle: http://www.unesco.de/c_organisation/info-unesco.pdf
Das Welterbezentrum ist für die Umsetzung, Überwachung und Organisation der Welterbekonvention zuständig.
Neben dem Welterbeprogramm hat die UNESCO aber noch unzählige andere Aufgaben.
Die Zentrale in Paris ist das Zentrum der Organisation. Daneben sind in verschiedenen Ländern Nationalkommissionen für die Umsetzung der Arbeit eingesetzt:
Die UNESCO ist ein Forum zur globalen intellektuellen Zusammenarbeit. Sie ist keine Entwicklungshilfeorganisation
oder Agentur zur Projektförderung. Sie baut weltweit Modellprojekte auf, bringt Wissenschaftler und Experten zusammen und leistet Politikberatung. Die Formulierung konkreter Programme und Projekte der UNESCO erfolgt in Zwei-Jahres-Programmen, die auf der Generalkonferenz beschlossen werden. Grundorientierungen werden in den sechsjährigen "Mittelfristigen Strategien" (derzeit 2002-2007) festgelegt.
Die UNESCO ist auf die Zusammenarbeit mit anderen Partnern angewiesen: Einrichtungen der Vereinten Nationen, Regierungen der Mitgliedstaaten, berufliche und wissenschaftliche Fachverbände, Nichtregierungsorganisationen, Stiftungen und weitere Partner der Zivilgesellschaft. Wichtigste Partner in den Mitgliedstaaten sind die UNESCO-Nationalkommissionen, die die eigene Regierung in allen UNESCO-Fragen beraten und als
nationale Verbindungstellen wirken. Ihre Aufgaben sind in der "Charta der UNESCO-Nationalkommissionen" festgelegt.
An der Umsetzung des UNESCO-Programms beteiligen sich rund 7.500 Bildungseinrichtungen in etwa 170 Ländern, die zusammen ein internationales Netzwerk der UNESCO-Projektschulen formen. Mit Kleinprojekten tragen etwa 5.000 UNESCO-Clubs, -Vereinigungen und -Zentren in über 120 Ländern zur Völkerverständigung bei.
Konventionen, Empfehlungen, Deklarationen: Auf zwischenstaatlicher Ebene ist die UNESCO auch normativ
tätig. Sie hat zahlreiche internationale Konventionen verabschiedet, von der Urheberrechtskonvention (1952)
und der Konvention zum Schutz des Kultur- und Naturerbes (1972) bis zur Konvention über die berufliche Bildung (1989) und zur Konvention zum Schutz des Kulturerbes unter Wasser (2001). Konventionen können nur mit Zweidrittelmehrheit verabschiedet werden. Empfehlungen und Erklärungen (zum Beispiel die "Allgemeine Erklärung zur kulturellen Vielfalt" von 2001), die mit einfacher Mehrheit verabschiedet werden, sind völkerrechtlich nicht verbindlich, setzen aber internationale Standards. Alle Mitgliedstaaten sind verpflichtet, in regelmäßigen Abständen über die Verwirklichung der Konventionen und Empfehlungen zu berichten. Quelle: http://www.unesco.de/c_organisation/info-unesco.pdf
Angesiedelt ist die UNESCO in Paris:
UNESCO
7, place de Fontenoy
F-75352 Paris 07 SP
http://www.unesco.org/
Die deutsche UNESCO Kommission hat ihren Sitz in Bonn.
Deutsche UNESCO Kommission
Colmantstraße 15
D-53115 Bonn
http://www.unesco.de
Die österreichische UNESCO Kommission ist in Wien angesiedelt:
Die Österreichische UNESCO-Kommission
Strozzigasse 2
A-1080 Wien
http://www.unesco.at
Die schweizer UNESCO Kommission sitzt in Bern:
Schweizerische UNESCO-Kommission
Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
Bundesgasse 32
CH-3003 Bern
http://www.unesco.ch







